Die Stiftung GutesTun Holzwickede verfolgt mit der Verleihung eines

Bürgerpreises Holzwickede

die Beachtung und Anerkennung ehrenamtlich tätiger Personen und ihrer gemeinnützigen Arbeit vor Ort.

Aus diesem Grund erfolgt die Auslobung des Bürgerpreises in zeitlichem Abstand von zwei Jahren. Der Beirat gibt sich für die Vergabe des Bürgerpreises nachstehende Richtlinien, von denen nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden soll.

1. Auslobung

Der Bürgerpreis soll sich an Bürger*innen und Vereine, Organisationen und Gruppen richten und solchen zuteilwerden,

  • die sich in besonderem Maße für das öffentliche Leben in Holzwickede eingesetzt haben bzw. einsetzen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport, oder Heimatforschung;
  • die dies im Rahmen eines bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen Engagements in einem gemeinnützigen Projekt, Verein, einer Einrichtung oder Initiative umsetzen;
  • und die sich dadurch beispielhaft für die Allgemeinheit verdient gemacht haben.

Mit der Auszeichnung soll den Preisträgern Dank ausgesprochen und ihr Tun gleichzeitig als vorbildhaft hervorgehoben werden.

2. Kriterien

Der Preis richtet sich an Einzelpersonen sowie an Vereine, Organisationen und Gruppen, die entweder ein Projekt und/oder eine langjährige Arbeit im Bereich des Ehrenamts repräsentieren. Der mit der Auszeichnung verbundene Geldpreis soll ausschließlich dem jeweiligen Verein, der Organisation oder Gruppe der von dem/der Preisträger*in repräsentierten Einrichtung bzw. dem Projekt zufließen. Der Preis kann auch Personen oder Vereinen, Gruppen und Institutionen zuteil werden, die nicht im Gemeindegebiet wohnhaft sind, wenn sich ihr Einsatz an und für die Bürger*innen Holzwickedes richtet.

Das Preisgeld beläuft sich – bezogen auf einen 2-Jahres-Zeitraum – auf 5.000 €.

Es kann auf bis zu maximal drei Einzelpreise aufgeteilt werden.

Bewerbungen oder Vorschläge werden innerhalb eines vom Beirat bestimmten Zeitraums, der mindestens sechs Wochen betragen soll, entgegen genommen; sie können von außen angetragen werden oder auch aus den Reihen des Kuratoriums, des Beirats oder den Stiftern stammen. Sie sollen regelmäßig auch begründet werden.

3. Entscheidung

Die Entscheidung über die Preisvergabe obliegt einer Jury, die besteht aus

  • den Kuratoriumsmitgliedern für den Bereich Holzwickede,
  • den Beiratsmitgliedern für den Bereich Holzwickede,
  • dem/r Vorstandsmitglied der Stiftung „Gutes Tun“ für den Bereich Holzwickede,
  • dem/r Bürgermeister/in der Gemeinde Holzwickede.

Das Gremium tagt nichtöffentlich. Die Entscheidungen zur Preisvergabe unterliegen nicht dem Rechtsweg. Die Entscheidungen werden mehrheitlich ohne Aussprache getroffen.

Sie müssen nicht begründet werden.

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Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04. an:

info@gutes-tun-stiftung.de

oder

Per Post oder Abgabe in der Geschäftsstelle Holzwickede an:

Stiftung „Gutes Tun“
c/o Sparkasse UnnaKamen
Bahnhofstr. 37
59423 Unna